
Uganda ratifiziert AU-Konvention für Vertriebene
Kampala - Als erster Staat hat die Republik Uganda am Freitag die Konvention der Afrikanischen Union (AU) zum Schutz von Binnenvertriebenen ratifiziert. UNHCR begrüßt diese Entscheidung sehr und sieht darin einen Meilenstein für den Flüchtlingsschutz von etwa zwölf Millionen Binnenvertriebenen in Afrika. Insgesamt müssen 15 Staaten die Konvention ratifizieren, 25 haben sie bislang unterzeichnet.
Mit großer Zufriedenheit registriert UNHCR, dass fast die Hälfte der Mitgliedsländer der Afrikanischen Union die Konvention bereits unterschrieben haben. Diese wurde während des ersten Sondergipfels für Flüchtlinge, Rückkehrer und Binnenvertriebene im Oktober 2009 in Kampala auf den Weg gebracht.
UNCHR ermutigt auch andere AU-Mitgliedsländer sich ein Beispiel an Uganda zu nehmen und dabei diese historische Konvention zu ratifizieren damit sie - wie von anderen afrikanischen Regierungsspitzen während des Sondergipfels verlangt - bis Ende 2010 in Kraft treten kann. Dafür müssen insgesamt fünfzehn Regierungen das Papier ratifizieren.
Die sogenannte 'Kampala-Konvention' ist das erste kontinental geltende rechtsverbindliche internationale Dokument zum Schutz von Binnenvertriebenen. Afrika sieht sich derzeit im Flüchtlingsschutz mit komplexen und andauernenden Herausforderungen konfrontiert, so dass diese Konvention vor vier Monaten angestoßen worden ist.
Nach ihrem Inkrafttreten wird die Konvention über einen entscheidenden Gesetzesrahmen verfügen, der sich mit dem Schutz, mit dauerhaften Lösungen und mit humanitärer Hilfe für rund zwölf Millionen Binnenvertriebenen beschäftigen wird. Darunter die Vermeidung neuer Vertreibungen in Afrika.
Zu Beginn des Jahres 2010 sind schätzungsweise 11,6 Millionen Menschen in Afrika durch Kriege vertrieben worden, darunter etwa 45% der Binnenvertriebenen weltweit.
Veröffentlicht am: 22.02.2010




