UNHCR-Gutachten kritisiert deutsche Widerrufspraxis
Berlin - Die Asyl-Widerrufspraxis in Deutschland steht nicht
im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Europarecht.
Tausende von Flüchtlingen haben deshalb in den letzten Jahren ihren
Status zu Unrecht verloren. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues
Rechtsgutachten des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) für den
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
Hintergrund: Aufgrund der derzeit vorherrschenden Auslegung in
Deutschland widerrufen die Behörden ihre Entscheidung über die
Anerkennung eines Flüchtlings, wenn sich die Umstände in dem
Heimatland der Betroffenen so geändert haben, dass keine Verfolgung
droht. Auf Grundlage dieser Kriterien wurde z.B. seit der
militärischen Invasion multinationaler Truppen im Irak im Jahre 2003
bis Ende 2007 systematisch der Flüchtlingsstatus von über 17.000
Irakern in Deutschland widerrufen. Die durch tägliche Anschläge
geprägte allgemeine Sicherheitslage, die prekären Lebensbedingungen
und die faktisch fehlende staatliche Autorität in einigen Teilen des
Landes wurden dabei als nicht relevant für den Widerruf eingestuft.
Als ausschlagebend galt allein die durch den Sturz des Saddam-Regimes
erfolgte Veränderung im Irak.
Aus UNHCR-Sicht ist ein solcher gewaltsamer Umsturz für sich
genommen nicht ausreichend für die Beendingung des Flüchtlingsstatus
nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese setzt neben einer
umfassenden Prüfung des grundlegenden und dauerhaften Charakters der
Veränderungen im Herkunftsland auch vor allem voraus, dass die
Betroffenen effektiven und wirksamen Schutz durch die Behörden ihres
Herkunftslandes erlangen und in Sicherheit und Würde in ihren
Herkunftsstaat zurückkehren können. Dies erfordert zumindest, dass
die grundlegendsten Menschenrechte geschützt sind und das
Existenminimum erlangt werden kann.
Diese Bedingungen sind jedoch im Irak bis heute nicht erfüllt.
Daher hatte UNHCR die deutsche Widerrufspraxis bisher stets als
verfrüht kritisiert. Dass der Umsturz des Regimes noch nicht zu einer
dauerhaften Stabilität und Sicherheit vor Verfolgung geführt hat,
wird indirekt nun auch in der deutschen Praxis mit Blick auf
nichtmuslimische Minderheiten aus dem Irak anerkannt. Sie gelten
mittlerweile als aus religiösen Gründen verfolgt und nicht lediglich
als "allgemeinen Gefahren" in ihrem Heimatland ausgesetzt. Dies
führte u.a. dazu, dass eine erhebliche Zahl von Irakern, deren
Flüchtlingsstatus zuerst widerrufen worden war, im Zuge eines
Asylfolgeverfahrens erneut als Flüchtlinge anerkannt wurde.
UNHCR hat diese Korrektur begrüßt, weist allerdings auch darauf
hin: Eine Überprüfung anhand völkerrechtskonformer Kriterien hätte
den Betroffenen das Wechselbad von Ab- und Anerkennung und die damit
verbundenen existenziellen Sorgen erspart.
Um die weiterhin umstrittenen grundsätzlichen Auslegungsfragen zu
klären, hat das Bundesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof
einen detaillierten Fragenkatalog vorgelegt. Erwartet wird eine
verbindliche Auslegung, welche Kriterien bei der Beendigung des
Flüchtlingsstatus anzuwenden sind. Die Luxemburger Richter müssen nun
entscheiden, ob die deutsche Praxis mit EU-Recht vereinbar ist.
Maßgabe ist dabei die Vorschrift zur Beendigung des Flüchtlingsstatus
in der sogenannten EU-Qualifikationsrichtlinie, die im Wortlaut der
entsprechenden Regelung in der Genfer Flüchtlingskonvention
entspricht.
Das vollständige UNHCR-Rechtsgutachten ist in englischer Sprache
unter www.unhcr.org/eu abrufbar.
Veröffentlicht am: 22.08.2008




