Afrikanische Union will erstmals Rechte von Binnenvertriebenen festschreiben

Kampala – Zum Abschluss ihres Gipfels zum Thema Flüchtlinge, Rückkehrer und Binnenvertriebene wollen die Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union am Freitag eine bahnbrechende Konvention unterzeichnen, in der erstmals die Rechte von Binnenvertriebenen festgeschrieben werden sollen. Das neue Rahmenabkommen mit dem Namen „Konvention zu Schutz und Hilfe für Binnenvertriebene in Afrika" schreibt die Verpflichtung von Staaten, aber auch von bewaffneten Gruppen fest, heimatlose Menschen zu schützen und zu unterstützen. Angefangen bei bewaffneten Konflikten, listet die Konvention die wichtigsten Gründe für Flucht und Vertreibung auf, darunter Naturkatastrophen und Landenteignungen. Zudem werden alle Rechte der Menschen definiert, die aus ihrer Heimat fliehen mussten – vor, während und nach der Vertreibung.

UN-Flüchtlingskommissar Antonio Guterres sagte in einer Rede vor den Gipfelteilnehmern in Uganda: "Jeder Mensch, der vor einem Konflikt oder einer Naturkatastrophe geflohen ist, ist ein Individuum. Ein Mensch, häufig eine Frau oder ein Kind, der vielleicht unterernährt ist und in Angst vor einer Vergewaltigung oder einer Zwangsrekrutierung lebt. Ein Mensch, dessen Potenziale nicht verwirklicht werden, dessen Träume unerfüllt bleiben (...)". Guterres, der im Namen von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sprach, rief die afrikanischen Staats- und Regierungschefs zum Handeln auf: "Sie sind zusammengekommen, um eine bessere Zukunft zu gestalten." Damit das Abkommen in Kraft tritt, müssen mindestens 15 AU-Mitgliedsstaaten es ratifizieren. Dann wird es rechtlich bindend.

Während die Zahl der Flüchtlinge in Afrika sinkt, steigt die Zahl der Binnenvertriebenen – Flüchtlingen innerhalb ihres eigenen Landes – immer weiter. Derzeit gibt es rund 11,6 Millionen IDPs (internally displaced people) in Afrika, das entspricht 45 Prozent aller weltweit registrierten Binnenvertriebenen. In Afrika leben zudem rund 2,7 Millionen Flüchtlinge und Asylsuchende.


Veröffentlicht am: 23.10.2009