UNHCR in Österreich
- Von unserem Büro in der Wiener UNO-City aus beobachten und kontrollieren wir jene österreichischen Gesetze, die Flüchtlinge und Asylwerber betreffen, nach den Kriterien des internationalen Flüchtlingsrechts, v.a. im Hinblick auf die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951.
- Wir nehmen zur Flüchtlingspolitik Stellung und informieren die Öffentlichkeit vor allem über die Medien.
- Wir arbeiten mit den für Flüchtlinge zuständigen Behörden und mit nicht-staatlichen Hilfsorganisationen zusammen und intervenieren in schwierigen Einzelfällen direkt.
- Wir begleiten das "Netzwerk Asylanwalt", das Rechtshilfe für Flüchtlinge und Asylwerber leistet.
Die Arbeit des UN-Flüchtlingshochkommissariats UNHCR wird zur Gänze aus freiwilligen Beiträgen finanziert.
Österreich – Teil einer Solidargemeinschaft
Österreich hat – wie 145 andere Staaten – die Genfer Flüchtlingskonvention oder das Zusatzprotokoll von 1967 unterzeichnet. Die GFK schützt Menschen, die aus Furcht vor Verfolgung aus ihrer Heimat flüchten mussten. 2008 suchten rund 12.800 Menschen in Österreich um Asyl an.
Wer nach Österreich kommt und diesen Schutz in Anspruch nehmen will, muss einen Asylantrag stellen. Zunächst untersuchen die Behörden, ob es Gründe gibt, den Antrag zurückzuweisen oder ob ein Drittland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. In erster Instanz prüft das Bundesasylamt, ob es sich tatsächlich um einen Flüchtling handelt. (Flüchtling ist, wer in seinem Land aus Gründen der "Rasse", der Religion, der politischen Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer sozialen oder Volksgruppe Verfolgung fürchten muss.)
Im Interview erzählt die Asylwerberin oder der Asylwerber die Fluchtgeschichte. Die Beamten bewerten deren Glaubwürdigkeit. Bei positiver Entscheidung erhält der Antragsteller Asyl in Österreich. Wird der Asylantrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, die zweite Instanz, das Asylgericht, anzurufen. Dieses ist asylrechtlich die letzte Instanz. Das gesamte Verfahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Während dieser Zeit sind Asylwerber zwar legal in Österreich, haben aber keine Arbeitserlaubnis.
Österreich – Asylland mit Tradition
Schon 1951, im Gründungsjahr des UN-Flüchtlingshochkommissariats, wurde ein Zweigbüro in Österreich eingerichtet. Damit ist UNHCR von allen UN-Organisationen am längsten in Österreich vertreten. UNHCR half hier organisatorisch und finanziell bei der Bewältigung der Flüchtlingsnot nach dem 2. Weltkrieg. Aufgrund seiner geografischen Lage zwischen den Blöcken war Österreich jahrzehntelang das wichtigste Land für die Erstaufnahme von Flüchtlingen und Auswanderern in Europa. Seit 1945 sind mehr als zwei Millionen Flüchtlinge nach Österreich gekommen, fast 700.000 Menschen sind geblieben.
Als 1956/57 180.000 Ungarn nach Österreich kamen, gab es im Land schon 114.000 Flüchtlinge aus den Nachkriegsjahren zu versorgen. 20.000 von ihnen lebten noch in Flüchtlingslagern. UNHCR konnte 84.000 (der 180.000) Ungarn-Flüchtlinge dem Nachkriegs-Österreich abnehmen und binnen acht Wochen in Neuansiedlungsländer bringen. Gerade 18.000 Ungarinnen und Ungarn blieben in der Alpenrepublik. Die USA und Kanada nahmen je 40.000 Flüchtlinge auf, Großbritannien 20.000, die BRD, die Schweiz und Australien etwa 15.000, Frankreich 13.000. Auch zwei afrikanische und zwölf lateinamerikanische Länder halfen damals mit bei der Neuansiedlung der zunächst nach Österreich Geflohenen.
Nach Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen in die damalige Tschechoslowakei brachten sich im Jahr 1968 162.000 Tschechen und Slowaken durch Flucht nach Österreich in Sicherheit. Die meisten konnten zurück, 2000 Menschen ließen sich nieder. 1972 nahm Österreich aufgrund international vereinbarter Quoten erstmals nicht-europäische Flüchtlinge auf: 1500 asiatisch-stämmige Ugander, danach Chinesen, Vietnamesen, Kambodschaner und Kurden.
1980/81 setzte die nächste große Fluchtbewegung aus Osteuropa ein: Als in Polen das Kriegsrecht ausgerufen wurde, kamen 33.000 Flüchtlinge nach Österreich. 90 Prozent reisten in Drittländer weiter.
Die kriegerischen Auseinandersetzungen nach dem Zerfall Jugoslawiens trieben viele Menschen in die Flucht. Um den Jahreswechsel 1991/92 kamen rund 13.000 aus Kroatien, wurden hier versorgt und kehrten im Frühjahr 1992 größtenteils heim. Zu diesem Zeitpunkt trafen schon die ersten Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina ein. Rund 90.000 solcher „De-facto-Flüchtlinge" wurden hier aufgenommen. Nach 1995 kehrten viele heim, doch rund 60.000 Bosnier fanden in Österreich eine zweite Heimat.
Als im Frühjahr 1999 die Vertreibung der Kosovo-Albaner eskalierte, nahm Österreich, wie andere Staaten, Flüchtlinge auf - mehr als 5000 Menschen. Gleich nach dem Ende der Kämpfe im Sommer 1999 begann eine erste Rückkehrbewegung.






