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UNHCR zu IMK/Bleiberecht: Atempause für gesetzliche Neuregelung

Berlin - Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt die heutige Entscheidung der Innenministerkonferenz zur Verlängerung der Bleiberechtsregelung, mahnt aber gleichzeitig eine grundsätzliche, von Stichtagen unabhängige Regelung an.

"Der heutige Beschluss erlöst kurzfristig viele der unmittelbar Betroffenen aus einer oftmals quälenden Ungewissheit", so Michael Lindenbauer, UNHCR-Vertreter für Deutschland und Österreich. Den Innenministern sei hierfür zu danken. Deren Entscheidung habe "den Betroffenen, aber auch den politisch Verantwortlichen eine Atempause verschafft." Sie müsse genutzt werden, um nun auch "langfristig tragbare Lösungen" zu erreichen. Lindenbauer schlug deshalb vor, die Möglichkeit einer Aufenthaltslegalisierung unabhängig von einem bestimmten Einreisedatum auf geduldete Flüchtlinge mit einer angemessenen Voraufenthaltsdauer auszudehnen.

Darüber hinaus gehe es darum, in Zukunft Kettenduldungen grundsätzlich vermeiden zu können. Der Gesetzgeber sei deshalb gefordert, die geltende Rechtslage zu ändern, so der UNHCR-Vertreter. Bei der Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen müsse umfassender geprüft werden, ob eine Rückkehr im Einzelfall tatsächlich zumutbar sei oder nicht.
 
Wesentliche, vom Gesetz vorgeschriebene Kriterien sollten dabei nach den Worten Lindenbauers sein: die Aufenthaltsdauer und das Alter der Betroffenen sowie deren soziale Verwurzelung in Deutschland, darüber hinaus die Lage im jeweiligen Herkunftsland und die damit verbundenen realen Möglichkeiten zur Reintegration.


Veröffentlicht am: 04.12.2009


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