Afghanistan: Rückkehr nur bei Aussicht auf Reintegration
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat erneut davor gewarnt, voreilig eine Rückkehr von Flüchtlingen nach Afghanistan zu forcieren, da sich die Möglichkeiten zur Rückkehr auf Grund der jüngsten Entwicklungen im Lande weiter verschlechtert haben.
In der afghanischen Hauptstadt Kabul findet heute eine internationale Konferenz zu den Themen Rückkehr und Reintegration statt, an der auch UN-Flüchtlings-kommissar António Guterres teilnimmt. Das von UNHCR und dem afghanischen Außenministerium organisierte Treffen steht vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Rahmenbedingungen in Afghanistan, die eine Reintegration von Rückkehrern erheblich erschweren bzw. sogar verhindern. Gründe hierfür sind zunächst die in weiten Teilen des Landes vorherrschende äußerst schlechte Sicherheitslage und der Mangel bzw. das Fehlen jeglicher Infrastruktur. Die Explosion der Nahrungsmittelpreise und eine verheerende Dürre erschweren darüber hinaus die Situation im Land.
Viele Afghanen kehren deshalb nicht in ihre Heimatregion zurück, sondern versuchen in Kabul oder anderen Städten oftmals vergeblich Fuß zu fassen. Sie enden als Binnenvertriebene und müssen unter extrem schwierigen Umständen ihr Leben fristen.
Insbesondere or dem Hintergrund der weiter verschlechterten Sicherheitslage warnt UNHCR erneut davor, Abschiebungen nach Afghanistan mit dem Vorhandensein vorgeblich alternativer Schutzmöglichkeiten im Lande selbst durchzuführen. Wer vor Verfolgung oder allgemeiner Gewalt aus seiner Heimatregion in Afghanistan ins Ausland flieht, benötigt Schutz und hat grundsätzlich keine Möglichkeit, diesen anderswo in seinem Heimatland zu finden.
Mittlerweile kann der Einfluss lokaler Kommandeure und bewaffneter Gruppen auch über die von ihnen beherrschten Gebiete hinaus auf andere Landesteile reichen. Betroffen hiervon sind auch die urbanen Zentren einschließlich der Hauptstadt Kabul.
UNHCR gibt hierzu auch zu bedenken, dass staatliche Behörden in Afghanistan größtenteils nicht in der Lage sind, effektiven Schutz vor Übergriffen nicht-staat-licher Akteure zu gewährleisten. Vielmehr hängen das wirtschaftliche Überleben und persönlicher Schutz häufig davon ab, ob die Betroffenen in Familien- oder Gemeinschaftsstrukturen innerhalb der afghanischen Gesellschaft eingebunden sind. Die Frage, ob solche Strukturen vorhanden sind, ist dehalb bei der Beurtei-lung der Rückkehrmöglichkeiten im Einzelfall von entscheidender Bedeutung.
Veröffentlicht am: 19.11.2008




