UNHCR zum Stockholmer Programm: Flüchtlingsrechte müssen gestärkt werden

Wien/Brüssel, 11.12.2009 - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR begrüßt die heutige Verabschiedung des Stockholmer Programms der Europäischen Union zur Innen- und Justizpolitik. Zugleich jedoch mahnt die UN-Organisation, Ziele im Bereich des Flüchtlingsschutzes nicht durch Maßnahmen zur Migrationssteuerung in den Schatten zu stellen.

UNHCR hebt das erneute Bekenntnis der EU zu einem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem hervor, das auf der vollständigen und umfassenden Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und anderer relevanter Abkommen beruht. Als weiteres Zeichen für die Absicht, Flüchtlingsrechte im EU-Recht zu stärken, wertet die UN-Organisation die im Stockholmer Programm ausdrücklich festgehaltene Absicht der EU, der Genfer Flüchtlingskonvention beizutreten. 

„Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Stockholmer Programm sollten helfen, die Unterschiede in der jeweiligen Asylpraxis zwischen den Mitgliedstaaten aufzuheben“, so die UNHCR-Europadirektorin Judith Kumin. „Die heute bestätigten Prioritäten sollten das Gemeinsame Europäische Asylsystem näher zum eigentlichen Ziel bringen, faire und effiziente Resultate im Flüchtlingsschutz für die gesamte Union zu erreichen“.

Beim Thema praktische Zusammenarbeit ruft UNHCR die EU-Mitgliedstaaten auf, dem zukünftigen Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) bei seiner Arbeit den Rücken zu stärken, um Einheitlichkeit und Qualität der Asyl-Entscheidungen verbessern zu können. UNHCR ist erfreut, seine Expertise in die Arbeit von EASO auch als Teil von dessen Leitungsebene einbringen zu können.

Neben anderen konkreten Schritten erwägt die EU, innerhalb der Union die Rahmenbedingungen für einen „Transfer des Flüchtlingsschutzes“ zu schaffen. UNHCR erhofft sich von einer entsprechenden Vereinbarung mehr Bewegungsfreiheit für anerkannte Flüchtlinge und andere anerkannte schutzbedürftige Personen. Ihnen sollten vergleichbare Rechte wie jenen Ausländern aus Nicht-EU-Staaten, die sich in der Union legal aufhalten, gewährt werden. Dies wäre ein wichtiger Schritt, eine faire Behandlung jener Menschen sicher zu stellen, die als schutzbedürftig anerkannt worden sind.

UNHCR unterstützt den Ruf der EU nach einer gerechter geteilten Verantwortung und mehr Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Die UN-Organisation ist bereit, hierzu ihren Beitrag zu leisten, appelliert jedoch an die Staaten, sich dabei auf hohe Standards im Flüchtlingsschutz zu konzentrieren.

Die Asylsysteme einiger Mitgliedstaaten stehen wegen der hohen Zahl an Asylsuchenden mehr unter Druck als andere. Deshalb ist es notwendig, das so genannte Dublin-System zu reformieren, das die Zuständigkeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten für die Übernahme und Prüfung eines Asylverfahrens regelt.

Das Stockholmer Programm setzt erneut Akzente bei der angestrebten engeren Zusammenarbeit der EU mit Drittstaaten, auch mit jenen, die eine große Zahl an Flüchtlingen aufgenommen haben. UNHCR begrüßt in diesem Zusammenhang die Absicht der EU, aktiv für den Beitritt zur Genfer Flüchtlingskonvention zu werben. Die EU kann bei den Strategien und Maßnahmen, die über deren Grenzen hinausgehen, auf die Erfahrung von UNHCR zurückgreifen. Dies gilt zum Beispiel auch für den Vorschlag eines gemeinsamen EU-Programms zur Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Erstzufluchtsländern (Resettlement).

Mit Blick auf „neue Ansätze“ beim Asyl-Zugang in wichtigen Transitstaaten, vor allem jenen entlang der südlichen und östlichen EU-Außengrenzen, drängt UNHCR darauf, nicht die Realität aus den Augen zu verlieren. Derzeit sind in einigen Transitstaaten nicht die notwendigen Bedingungen dafür gegeben, um die grundlegenden Rechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen gewährleisten zu können. Es muss mehr dafür getan werden, dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge und andere schutzbedürftige Personen in den EU-Nachbarstaaten tatsächlich anbieten zu können.

Rückfragen: Gabrielle Sabourin, sabourin@unhcr.org, T: (+43/1) 260 60-4048


Veröffentlicht am: 11.12.2009