Weiterhin hoher Schutzbedarf für irakische Asylsuchende

Berlin - Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) sieht derzeit noch nicht die Voraussetzungen gegeben, irakische Staatsangehörige zur Rückkehr in die Heimat zu ermutigen. Potenzielle Rückkehrer könnten nicht damit rechnen, dass ihre physische, materielle und rechtliche Sicherheit im Land gewährleistet sei, so die Kernaussage eines neuen UNHCR-Positionspapiers zum Irak, das heute in deutscher Sprache veröffentlicht wurde.

Während die Lage in den zentralirakischen Provinzen mit Ausnahme der Provinz Al-Anbar weiterhin von Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen geprägt sei, habe sich die Sicherheitslage im Süden des Landes zwar spürbar verbessert. Der Charakter und die Dauerhaftigkeit dieser Veränderungen bedürfen jedoch genauer Beobachtung über einen längeren Zeitraum. Derzeit sei ein umfassender, effektiver nationaler Schutz im Irak noch nicht vorhanden, heißt es dort weiter. UNHCR plädiert deshalb dafür, irakischen Staatsangehörigen, die in ihren Asylländern internationalen Schutz genießen, auch weiterhin einen Aufenthalt zu ermöglichen. Ihr Schutzstatus solle nicht widerrufen werden. Die Betroffenen sollten weder zur Rückkehr aufgefordert noch gar gezwungen werden.

Insgesamt kommt UNHCR in seinem Positionspapier zu einer differenzierten Beurteilung der komplexen Sicherheitssituation im Irak und damit zum Schutzbedarf irakischer Asylbewerber: Wegen der anhaltenden Gewalt sieht UNHCR Asylbewerber aus den fünf zentralirakischen Provinzen (Bagdad, Diyala, Kirkuk, Ninive, Salah al-Din) weiterhin auch ohne Nachweis individueller Verfolgung als international schutzbedürftig an.

Bei irakischen Asylbewerbern aus den Südprovinzen (Babel, Basra, Diwaniyah, Kerbala, Missan, Muthanna, Najaf, Thi-Qhar und Wassit) sowie der Provinz Al-Anbar plädiert UNHCR hingegen für eine einzelfallbezogene Prüfung der Fluchtgründe. Ein besonderer Schutzbedarf könne dabei u. a. für Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, für bestimmte Berufsgruppen wie Journalisten und Medienarbeitern sowie für Akademiker, wie z. B. Richtern und Ärzten aber auch für Menschenrechtsaktivisten, Homosexuelle sowie für Frauen und Kinder bestehen.
   
Auch Irakern aus der unter kurdischer Verwaltung stehenden Nord-Provinzen sollte der weitere Aufenthalt im Asylland zumindest aus humanitären Gründen gestattet werden. Dort sei die Sicherheitslage zwar derzeit vergleichsweise stabil, aufgrund verschiedener politischer und sicherheitsrelevanter Umstände bleibe die Gesamtsituation dennoch "angespannt und unvorhersehbar."

Für Personen aus dem Nordirak, die unter keinem Gesichtspunkt schutzbedürftig seien, sollte deshalb eine Rückkehr lediglich im Einzelfall und auch nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die Betroffenen vor Ort durch die Familie bzw. der Aufnahmegemeinde reintegriert werden könnten. Dies gilt auch für nicht schutzbedürftige Iraker aus den Süd-Provinzen sowie der Provinz Al Anbar. Keinesfalls sollten Iraker in Landesteile zurückkehren müssen, aus denen sie nicht stammen. Überdies, so UNHCR, müsse in jedem Einzelfall eine sorgfältige, individuelle Prüfung erfolgen, in der die aktuelle Sicherheitslage berücksichtigt werde.


Veröffentlicht am: 19.05.2009