Nachbessern dringend erforderlich

UNHCR sieht erhebliche Mängel im Gesetzesvorschlag zur Aufnahme der UN-Kinderrechtskonvention in die Verfassung

Wien, 26.11.2009 - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR appelliert an das österreichische Parlament, den vorliegenden Gesetzesvorschlag zur Aufnahme der UN-Kinderrechtskonvention in die Verfassung zu überarbeiten. Der jetzige Entwurf klammere ausgerechnet all jene Rechte des Abkommens aus, die für Flüchtlingskinder von zentraler Bedeutung seien. Er müsse deshalb „gründlich überarbeitet“ werden, so Dr. Michael Lindenbauer, UNHCR-Vertreter für Österreich und Deutschland.

Besonders besorgt zeigte er sich darüber, dass mit dem Diskriminierungsverbot eines der vier Grundprinzipien des Abkommens in dem vorliegenden Entwurf unberücksichtigt bleibe. Die Rechte der UN-Kinderrechtskonvention, so ausdrücklich das zuständige UN-Komitee, müssten jedoch allen Kindern zuerkannt werden, „auch Asyl suchenden Kindern, sowie Flüchtlings- und Migrantenkindern – unabhängig von deren Nationalität, Zuwanderungsstatus oder ihrer potentiellen Staatenlosigkeit“.

Enttäuscht zeigte sich Lindenbauer entsprechend darüber, dass im vorliegenden Entwurf die zentrale Bestimmung zum Schutz von Asyl suchenden Kindern und anerkannten minderjährigen Flüchtlingskindern (Artikel 22) fehle. Dies gelte bedauerlicherweise auch für weitere Artikel des Abkommens, die für den Schutz jener Kinder und Jugendlichen, die unter das Mandat von UNHCR fallen, besonders relevant seien.

Auf besondere Besorgnis beim UNHCR stoße zudem der Artikel 7 des Entwurfes, der einen Gesetzesvorbehalt vorsieht. Danach können, so heißt es in den Erläuterungen, beispielsweise „straf- oder fremdenrechtliche Maßnahmen einzelne Rechte eines Kindes beschränken“. Hierzu Lindenbauer: „Das Diskriminierungsverbot fällt nach jetzigem Stand der Dinge ganz weg. Und die drei anderen Säulen der Kinderrechtskonvention – Vorrang für das Kindeswohl, Recht auf Leben und persönliche Entwicklung sowie Achtung vor der Meinung und des Willens des Kindes – sollen zum Nachteil von Flüchtlingskindern nur bedingt gelten. Hier ist ein Nachbessern erforderlich.“

Im Namen von UNHCR appelliere er deshalb dringend an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die bislang im Entwurf fehlenden Rechte der Kinderrechtskonvention in den Gesetzesvorschlag aufzunehmen und den vorgesehenen Vorbehalt entsprechend zu streichen.

Rückfragen: Gabrielle Sabourin, sabourin@unhcr.org, T: (+43/1) 260 60-4048


Veröffentlicht am: 26.11.2009