UNHCR begrüßt EU-Entscheidung zum Irak-Resettlement
UNHCR begrüßt die Entscheidung der EU-Innenminister, die Neuansiedlung von irakischen Flüchtlingen in EU-Staaten zu ermöglichen. Der EU-Beschluss, der heute, am 27. November im Rat für Justiz und Inneres in Brüssel befasst wurde, ist im Einklang von UNHCR’s Appell, mehr irakische Flüchtlinge bei der Rückführung in die EU zu begleiten. UNHCR forderte die gezielte Aufnahme von besonders schutzbedürftigen irakischen Flüchtlingen, die traumatisierte oder gefolterte Zivilisten, Kinder, schutzbedürftige Frauen und ältere Menschen sind.
UNHCR hat die EU mehrmals in den letzten 18 Monaten gebeten, die Verpflichtung von Neusiedlung von Flüchtlingen zu konkretisieren. Bis jetzt hat nur einer der 27 EU-Staaten ein Resettlement-Programm für Minderheiten. Zwischen April 2007 und Mitte November 2008, hat UNHCR 22.000 irakische Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien neu angesiedelt - davon aber lediglich zehn Prozent in der Europäischen Union. Die meisten Neuansiedlungen finden in der USA, Kanada und Australien statt. Der EU-Beschluss ist ein ausschlaggebender und positiver Schritt der Europäischen Union in Richtung Resettlement von Flüchtlingen. UNHCR und andere internationale Akteure erwarten nun von den EU-Staaten, die Neuansiedlung von irakischen Flüchtlingen so schnell wie möglich durchzusetzen.
Zurzeit sind ungefähr zwei Millionen irakische Flüchtlinge in Syrien, Jordanien und in umliegenden Regionen. UNHCR hofft, dass die meisten Betroffenen eine Möglichkeit zur freiwilligen Rückkehr haben werden. Dennoch bleibt für besonders schutzbedürftige irakische Flüchtlinge die Neusiedlung die einzige Möglichkeit. Das betrifft auch etwa 3.000 palästinensische Flüchtlinge, Frauen und Kinder, die aus dem Irak geflohen sind und unter sehr schweren Bedingungen in Flüchtlingslagern an der irakischen-syrischen Grenze leben müssen. UNHCR hofft, langfristige Lösungen für diese Menschen zu finden.
Veröffentlicht am: 28.11.2008




