UNHCR begrüßt Gleichstellung aller Kinder mit Abschiebe-Schutz

Bundeskanzler Schüssel und Parteichef Gusenbauer für „Geist der Humanität“ gelobt

Wien, 30.11.2006 – „UNHCR begrüßt die Ankündigung der Koalitionsverhandler, bei der Vereinheitlichung von Kindergeld und Familienbeihilfe alle Kinder mit Abschiebe-Schutz gleichzustellen.“ Mit diesen Worten lobte der Sprecher der UN-Flüchtlingsorganisation, Roland Schönbauer, den „Geist der Humanität“ der Koalitionsverhandler, Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und SP-Chef Alfred Gusenbauer. Der Kanzler hatte klargestellt, dass Kinder von Müttern mit legalem Aufenthalt künftig „Familienleistungen in Anspruch nehmen können“.

Diese Ankündigung umfasst auch subsidiär Schutzberechtigte, Menschen also, die nach Österreich geflohen sind und wegen schweren Menschenrechtsverletzungen an ihrem Herkunftsort nicht dorthin abgeschoben werden können. „Sie sind in einer sehr ähnlichen Zwangslage wie anerkannte Flüchtlinge und haben daher im Asylverfahren diesen Schutzstatus bekommen“, erläuterte dazu Schönbauer. „Sie können genauso wenig zurück wie anerkannte Flüchtlinge, sind genauso legal in Österreich und haben oft die gleichen Bedürfnisse bei der Integration. Daher haben wir vom UNHCR immer für eine Gleichbehandlung dieser zwei Personengruppen plädiert.“

Der Sprecher des UN-Flüchtlingshochkommissariats UNHCR wies darauf hin, dass diese Gleichstellung auch ohne Änderung der Fremdengesetze möglich ist. Die „subsidiär Schutzberechtigten“ seien per 1.1.2006 aus dem Familienlastenausgleichs- und dem Kinderbetreuungsgeld-Gesetz heraus-gefallen. „Es ist ein guter Tag für den Humanitätsstandort Österreich, dass diese Gleichstellung nun wieder beschlossen ist. Wir gehen davon aus, dass sie im Interesse der Kinder ehestmöglich umgesetzt wird.“


Veröffentlicht am: 04.12.2006