Obwohl die internationalen und regionalen Vertragswerke zum internationalen Flüchtlingsschutz keinerlei explizite Verpflichtung der einzelnen Staaten vorsehen, Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement-Programmen aufzunehmen, erkennen weltweit immer mehr Länder die Bedeutung von Resettlement als wirksames Instrument der internationalen Flüchtlingspolitik an.
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So haben neben den klassischen Resettlement-Staaten (Australien, Dänemark, Finnland, Kanada, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Schweden und die USA) in jüngster Zeit eine ganze Reihe weiterer Staaten innerhalb und außerhalb Europas Resettlement-Programme eingeführt. Zu diesen gehören Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Paraguay, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Tschechien, die USA und Uruguay. Andere Staaten prüfen von Fall zu Fall Anfragen von UNHCR, meist im Zusammenhang mit Familienzusammenführung oder bei engen kulturellen Bindungen.