Asyl in Österreich: Immer weniger Tschetschenen anerkannt
(Stand: 17.3.2009)
Letzte Meldungen
- In den ersten drei Quartalen 2008 bekamen deutlich weniger Menschen in Österreich Asyl, nämlich 2700, als im Vergleichszeitraum 2007 (mit 3600 Anerkennungen).
- Die Anerkennungsrate von Menschen aus der Russischen Föderation, zumeist Tschetschenen, ging von 83,5 auf 49,5 Prozent zurück. Die allgemeine Anerkennungsrate fiel etwas von 41,2 auf 35,5 Prozent (zum Vergleich: In Deutschland liegt sie bei über 50 Prozent).
- Wie aus dem Asyl-Barometer von UNHCR hervorgeht, gab es - nach 8800 positiven und negativen Entscheidungen im Vorjahr - von Jänner bis September 2008 nur 7700 Entscheidungen.
Asylanträge und Zuerkennung des Flüchtlingsstatus in der jüngeren Geschichte:
Asyl in Österreich
Jahr Anträge Asyl gewährt
2008 12.841 3.753
2007 11.879 5.197
2006 13.349 4.063
2005 22.461 4.650
2004 24.676 5.208
2003 32.359 2.084
2002 39.354 1.073
2001 30.127 1.152
2000 18.284 1.002
1999 20.129 3.393
1998 13.805 1.369
1997 6.719 639
1996 6.991 716
1995 5.920 993
1990 22.789 864
1980 9.259 5.127
Österreich weltweit an 43. Stelle - Pakistan vorn
Wie der UNHCR-Bericht "2007 Global Trends" zeigt, gab es 2007 insgesamt 16 Millionen Flüchtlinge, davon fallen 4,6 Millionen Palästinenser unter das Mandat des Flüchtlingshilfswerk UNRWA. Bei den restlichen 11,4 Millionen Flüchtlingen liegt Pakistan mit mehr als zwei Millionen Flüchtlingen weltweit an der Spitze der Asyl-Länder. 1,5 Millionen vertriebene Iraker in Syrien machten diesen Staat 2007 zum zweitgrößten Zufluchtsort der Welt. An dritter Stelle folgt der Iran mit 963.500 Flüchtlingen, gefolgt von Deutschland auf Rang vier mit 579.000 Flüchtlingen. Jordanien beherbergte 500.300 Flüchtlinge und belegt damit den fünften Platz. Mit insgesamt 30.773 Flüchtlingen liegt Österreich im weltweiten Ranking der Asylländer an 43. Stelle - mit einem Weltanteil von gerade 0,27 Prozent.
Anerkennungsrate sinkt in Österreich
Im Schnitt lag die Anerkennungsrate (also "rechtskräftig positive Asylbescheide" im Vergleich zu rechtskräftig negativen), basierend auf Zahlen des Innenministeriums, zuletzt bei gut 35 Prozent. Das ist ein Rückgang zum Vergleichszeitraum 2007, als sie noch bei 41,2 Prozent lag. Auffallend: Immer weniger Tschetschenen werden von Österreichs Asylbehörden anerkannt. Die Anerkennungsrate russischer Staatsbürger (in der Regel Tschetschenen) fiel von 83,5 Prozent in den ersten drei Quartalen 2007 auf 49,5 Prozent im gleichen Zeitraum 2008.
Asylverfahren in EU-Staaten kaum vergleichbar
Bei Anerkennungsraten sind internationale Vergleiche kaum möglich - dazu sind die Asylverfahren in den einzelnen EU-Staaten noch immer viel zu verschieden. Während etwa in manchen Staaten (wie Österreich) der eigentliche Flüchtlingsstatus nach Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) eine größere Bedeutung hat als ein zweiter Status, ist es in anderen Ländern umgekehrt. Die Anerkennungsrate gibt aber oft nur den einen, den Flüchtlingsstatus, wieder, würde also bei Vergleich von verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Traditionen zu unzulässigen Verzerrungen führen (obwohl unterm Strich möglicherweise ein ähnlich hoher Prozentsatz der Asylwerber bleiben darf). Dazu kommt, dass die Gesamtheit der Asylsuchenden in verschiedenen Asylländern (aus geographischen oder sprachlichen Gründen) verschieden zusammen gesetzt sind und daher verschiedene Anerkennungschancen haben. Ein unterschiedlicher Personenmix ergibt selbst bei gleicher Rechtslage eine unterschiedlich hohe Anerkennungsrate.
Österreich: Jeder Dritte erst von der zweiten Instanz "entdeckt"
Analysiert man, in welcher Instanz jemand in Österreich Asyl erhält, dann zeigt sich, dass viele Schutzsuchende zuerst mit einer Fehlentscheidung konfrontiert sind. Jeder dritte echte Flüchtling wird erst von der zweiten Instanz (heute Asylgericht, bis Mitte 2008 Unabhängiger Bundesasylsenat) "entdeckt". Umso wichtiger sind Qualitätssicherungsmaßnahmen im Asylverfahren, wie sie von der ersten Instanz erfreulicherweise seit einiger Zeit gesetzt werden.
Das bedeutet, dass die Konventionsflüchtlinge unter den Asylwerbern oft jahrelang in der Ungewissheit leben, wie es mit ihrem Leben weitergeht. Ob sie in Sicherheit sind, ob sie zurück müssen an einen Ort, an dem sie alle Brücken abgebrochen haben. In dieser Wartezeit auf eine Asylentscheidung der Behörden dürfen sie de facto in Österreich nicht arbeiten.
21 Prozent der Talente verschüttet
Die oft jahrelang verschütteten Talente unter den anerkannten Flüchtlingen stehen der österreichischen Wirtschaft sofort mit dem positiven Asylbescheid zur Verfügung. Das Warten war oft zermürbend, dafür braucht ein anerkannter Flüchtling für eine legale Arbeit keinerlei Papierkram mehr zu erledigen. Es ist für alle Beteiligten eine Herausforderung, dieses Potenzial durch intelligente Integration möglichst gut zu nützen. Bei Ausländern insgesamt gelingt dies nach Zahlen der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, in Österreich nicht so gut wie in anderen Ländern: 21 Prozent der Ausländer kommen unter ihrer Qualifikation zum Einsatz.
UNHCR hat angesichts der Integrationsprobleme und der großen Bedeutung eines Jobs für die Integration ganzer Flüchtlingsfamilien ein Drei-Stufen-Modell für den österreichischen Arbeitsmarkt vorgestellt und ist im Gespräch mit den Regierungsstellen, um sie bei der besseren Integration von Flüchtlingen zu unterstützen. Im September 2007 folgte das Wirtschaftsministerium einer der UNHCR-Empfehlungen: Subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge erhalten mit dem Schutzsstatus gleich und ohne weitere Bürokratie vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, was deren Integration deutlich erleichtert. Andere Diskriminierungen dieser Flüchtlingsgruppe bzw. ihrer Babys - Stichwort Kindergeld nur unter Auflagen - bleiben.
Wie lange dauert ein Asylverfahren?
Grundsätzlich geht es bei der Entscheidung über Asyl und Integration einerseits bzw. Ablehnung und Abschiebung andererseits um das Schicksal von Menschen. Ein Asylverfahren muss also sorgfältig und rechtsstaatlich sauber ablaufen, das braucht eine gewisse Zeit. Die Antragstellerin, der Antragsteller muss sich erklären können, die Behörde den Sachverhalt prüfen. Klar ist, dass das nicht mehrere Jahre Wartezeit auf Klarheit bedeuten sollte - dies ist aber derzeit in Österreich keine Seltenheit. Wie lange genau ein Asylverfahren im Durchschnitt dauert, ist den Statistiken des Innenministeriums jedoch nicht zu entnehmen. Gegenüber dem Parlament mussten die Zahlen offen gelegt werden: Laut Innenministerium warteten demnach Ende Juli 2007 mehr als 11.000 Asylwerberinnen und -werber schon über drei Jahre auf eine Entscheidung der Asylbehörden, knapp 200 von ihnen sogar länger als zehn Jahre.
Veröffentlicht am: 23.10.2008










