United Nations High Commissioner for Refugees

In Deutschland

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© UNHCR/E. Klabunde


Der Schwerpunkt der UNHCR-Aktivitäten in Deutschland liegt - wie in anderen westeuropäischen Staaten auch - im Bereich des Rechtsschutzes für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge. Das Asylverfahren selbst wurde in der Genfer Flüchtlingskonvention nicht geregelt. Gleichwohl ist es in den westlichen Industrienationen zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus unerlässlich. Deshalb gilt es im Rahmen des Rechtsschutzes sicherzustellen, dass Asylanträge innerhalb eines angemessenen Verfahrens geprüft werden.

Rechtsberater der UNHCR-Büros in Berlin und Nürnberg kommentieren, auch auf Einladung von Regierungsstellen oder des Bundestages und seiner Ausschüsse, Verfahrensregelungen sowie Änderungen des materiellen Asylrechts aus internationaler Sicht. Auf Bitten von Behörden, Gerichten, Anwälten oder Asylsuchenden beziehungsweise Flüchtlingen nehmen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten Stellung zu individuellen Fällen. Zudem koordiniert die Außenstelle in Nürnberg die Arbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

In Berlin verfügt UNHCR über eine Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Kurz nachdem die Zentrale von UNHCR in Genf 1951 die Arbeit aufnahm, wurden die ersten Außenbüros in Deutschland und Österreich aufgebaut. Die Aufgabe: Unterstützung für einen Teil der damals 245.000 sogenannten "Displaced Persons" zu leisten, die sich in Folge des Zweiten Weltkriegs in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten. Oftmals handelte es sich um ehemalige Zwangsarbeiter oder Insassen von Konzentrationslagern. Um sie effektiv unterstützen zu können, unterhielt UNHCR zeitweise auch Außenstellen in anderen Städten, wie zum Beispiel in München und Hannover.

Bis 1998 war die deutsche UNHCR-Vertretung in Bonn beheimatet.


Rechtsberatung

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Presse und Information

Die Presse- und Informationsabteilung in Berlin liefert Hintergrundinformationen zu nationalen und internationalen Entwicklungen

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